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Vollmacht
Zur Erteilung einer Vollmacht können Sie unser Formular herunterladen, ausfüllen und uns zusenden.
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Wichtige Links
DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt
Das DPMA (Deutsches Patent und Markenamt) ist für die Anmeldung, sowie die weiteren Verfahren aller nationalen Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs innerhalb Deutschlands zuständig.
EPA – Europäisches Patentamt
Das EPA (Europäisches Patentamt) ist zuständig für Patente auf europäischer Ebene, wobei das EPA zwar europaweit, jedoch nicht nur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft agiert, sondern ebenfalls erfasst sind z.B. die Schweiz und Norwegen, sowie verschiedene osteuropäische Staaten.
WIPO – World Intellectual Property Organization
Die WIPO (World Intellectual Property Organisation) ist zuständig für Patente, Marken und Geschmacksmuster auf internationaler Ebene. Es können Patente in allen Ländern angemeldet werden, die dem PCT (Patent Cooperation Treaty) angehören, Marken in allen Ländern, die dem Madrider Abkommen oder Protokoll angehören und Geschmacksmuster in allen Ländern, die dem Haager Musterabkommen angehören.
EUIPO – European Union Intellectual Property Office
Das EUIPO (European Union Intellectual Property Office) ist für Unionsmarken und Unionsgeschmacksmuster zuständig, die in allen Staaten der Europäischen Union gültig sind. Tritt ein weiteres Land der EU bei, wird die Gültigkeit automatisch auf dieses Land ausgedehnt.
Patentanwaltskammer
Die Patentanwaltskammer ist die Standesorganisation der Patentanwälte. Sie ist an der Weiterentwicklung des Patent-, Marken- und Musterrechts beteiligt. Hier können auch personelle Angelegenheiten nachgelesen werden wie beispielsweise die Liste der Patentanwälte und Kanzleiadressen.