HABM

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Das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) ist für Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. Es sind automatisch alle Länder der EU in der Anmeldung inbegriffen. Sollte ein weiterer Mitgliedsstaat hinzukommen, wird die Gültigkeit der Marke oder des Geschmacksmusters automatisch auf diesen Staat erstreckt.

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Bild: Ansicht eines Schwebebahnbahnhofs