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Erfindervergütung – ein MUSS?

Jedes Produkt oder Verfahren lässt sich verbessern und ambitionierte Mitarbeiter sind bereit sich über ihre normale Arbeitsleistung an einem solchen Entwicklungsprozess mit ihren Ideen zu beteiligen, insbesondere wenn sie dafür angemessen belohnt werden. Erfindervergütung ist ein MUSS! Gerne können wir Ihnen in einem kurzen Vortrag aufzeigen:
- warum und in welchen Fällen eine Erfindervergütung gezahlt werden muss,
- wie die Höhe der Vergütung bestimmt werden kann,
- wann eine Vergütung ausgezahlt werden muss,
- welche gesetzlichen Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang der Arbeitnehmer und
- welche gesetzlichen Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang der Arbeitgeber hat.

Grundlage ist hierbei das novellierte Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG), das einen Interessensausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer-Erfinder schafft. Wir möchten insbesondere auch Ihre konkreten, auf Ihr Unternehmen zutreffenden Fragen beantworten, ggf. können Sie uns diese bereits vorab zusenden, so dass wir deren Beantwortung in den Diskussionsvortrag oder eine gemeinsame Besprechung einfließen lassen können.

Die Patentanwaltskanzlei Buse Mentzel Ludewig bietet außerdem Vorträge und Weiterbildungen zu Themen des gewerblichen Rechtsschutz an. Lassen Sie sich von unserem kompetenten Team zu Themen wie beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, Europäische und Internationale Anmeldungen schulen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden dann einen Termin mit Ihnen ausarbeiten. Die Vorträge können in unserem Haus gehalten werden. Gerne kommen wir aber auch zu Ihnen.



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Bild: Ansicht eines Schwebebahnbahnhofs